Das nächste Sturmtief kommt bestimmt

Besonders im Frühjahr, wenn das Azorenhoch sehr warme Luftmassen nordwärts

transportiert, kann es bei uns sehr stürmisch werden. Wenn es dann so heftig

stürmt, dass sogar Dachziegel und große Äste herabfallen, hat schon so mancher

Fahrzeugbesitzer, der sein Auto auf der Straße geparkt hat, eine böse Überraschung

erlebt. Auch durch Hagelkörner können immense Schäden verursacht werden.

 

Wann zahlt die Versicherung?

Laut Versicherungsbedingungen ist ein Sturm erst dann gegeben, wenn es sich um

„eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 handelt“.

Die Teilkaskoversicherung kommt deshalb erst bei Stürmen ab Windstärke 8 für den

entstandenen Schaden auf. Die Vollkaskoversicherung greift zum Glück auch schon

bei schwächeren Stürmen.

 

TÜV NORD Mobilität Schadengutachten

Im Fall der Fälle hilft TÜV NORD Mobilität

TÜV NORD Mobilität bietet Ihnen bei Unwetterschäden eine umfangreiche Schadenbegutachtung:

Nach der Besichtigung durch unsere unabhängigen Sachverständigen erfolgt eine Beurteilung des Fahrzeugs mit einer genauen Dokumentation der Schäden. Die Reparaturkosten werden exakt kalkuliert, aufgeschlüsselt und geprüft. Bei Totalschäden schlüsseln wir für Sie den Wiederbeschaffungs- und den Restwert auf.

 

Wartung der Klimaanlage

Im Frühjahr ist Filterwechsel angesagt

Mittlerweile besitzt fast jedes neu zugelassene Auto in Deutschland eine Klimaanlage. Die Vorteile liegen auf der Hand. Im Sommer behalten die Fahrer auch bei Hitze einen kühlen Kopf und im Winter sorgt die Klimaanlage für angenehme Wärme und für freie Sicht.

 

Weitere Vorteile einer Klimaanlage

Insbesondere Allergiker profitieren von einer Klimaanlage, weil ein Aktivkohlefilter bis zu 100 Prozent aller Pollen aus der Luft herausfiltert. Und nicht nur das: Auch Feinstaub und Ozon werden aus dem Fahrzeug herausgehalten.

Filterwechsel im Frühjahr

Damit die Klimaanlage richtig funktioniert, muss der Innenraumfilter regelmäßig ausgetauscht werden, am besten in einer Fachwerkstatt. Werkstätten empfehlen einen Filterwechsel nach einem Jahr oder 15.000 Kilometern. Ein Austausch ist gerade jetzt im Frühjahr sinnvoll, da sich im Herbst und Winter Schmutz und Feuchtigkeit im Filter festsetzen können. Dadurch vermehren sich Bakterien und Schimmelpilze, was zu einer zusätzlichen Klimabelastung im Fahrzeug führen kann.

 

TÜV NORD Experten-Tipp:

Sie können auch Ihre mit einem herkömmlichen Filter ausgestattete Klimaanlage problemlos auf einen Aktivkohle-Innenraumfilter umrüsten lassen. Damit bleiben Pollen und Feinstaub garantiert draußen!

 Kältemittelverlust vorbeugen

Durch Diffusion verliert die Klimaanlage acht bis zehn Prozent Kältemittel pro Jahr. Sie sollten deshalb die Klimaanlage regelmäßig – auch bei niedrigeren Temperaturen – einmal in der Woche mindestens zehn Minuten einschalten. Dadurch bleibt das Kältemittel im Kühlkreislauf und das Austrocknen der Dichtungen wird verhindert.

 

Autokauf

Drum prüfe, wer sich (ewig) bindet

Im Frühjahr sehen sich viele Autofahrer nach einem neuen Gefährt um. Eine Probefahrt ist die beste Methode, um herauszufinden, ob ein Wagen wirklich zu Ihnen passt und um einen Gebrauchtwagen auf mögliche Macken zu testen.

Vereinbarungen mit dem Verkäufer

In der Regel schließt man mit dem Händler eine schriftliche Probefahrtvereinbarung ab, in der Zeitraum, die maximal zu fahrenden Kilometer, die Spritkosten-Übernahme und die Kasko-Selbstbeteiligung im Schadensfall festgelegt sind. Haftpflichtschäden gehen auf die Police des Händlers, weil der Kaufinteressent ein „berechtigter Fahrer“ ist. Einen Schaden an einem privaten Gebrauchtwagen muss jedoch der Probefahrer zahlen. Deshalb sollten Sie sich mit einer formlosen schriftlichen Vereinbarung von dieser Haftung befreien.

 

Worauf Sie bei der Probefahrt achten sollten

Sehen Sie sich bereits vor Fahrtantritt das Fahrzeug sehr genau an. Halten Sie Schäden am Fahrzeug schriftlich fest, damit Sie nicht hinterher dafür verantwortlich gemacht werden können. Weist der Wagen erkennbare Sicherheitsmängel wie abgefahrene Reifen oder eine defekte Beleuchtung auf, sollten Sie von einer Probefahrt lieber Abstand nehmen. Denn selbst wenn auf der Tour

nichts passiert, können Sie als Fahrer für die Mängel mit Bußgeld und Punkten bestraft werden.

Erstellen Sie für sich eine Liste mit allen wichtigen Punkten, die Sie während der Fahrt überprüfen wollen. Am besten, Sie nehmen noch jemanden mit, der Ihnen dabei hilft.

Natürlich ist es von Vorteil, wenn Ihr Begleiter über einen gewissen Autosachverstand verfügt.

Eine Probefahrt sollte unbedingt so lange dauern, bis der Wagen richtig warm geworden ist. Also nicht nur kurz durch die Stadt fahren, sondern auch mal über Land und auf die Autobahn.

 

Während der Probefahrt zum TÜV NORD VertrauensCheck

Nutzen Sie die Probefahrt, um den anvisierten Gebrauchten von unseren ausgewiesenen Experten gründlich durchchecken zu lassen. Ob Technik-, Karosserie- oder Unfallschäden – wir sehen auch, was auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist. Dazu untersuchen wir über 80 Prüfpunkte.

Für nur 59,75 Euro (oder für 39,90 Euro in Verbindung mit der Hauptuntersuchung) erfahren Sie sofort, was ein Wagen wirklich wert ist und sind vor bösen Überraschungen gefeit. Und das sichere Gefühl, dem „neuen“ Gebrauchten wirklich vertrauen zu können, ist einfach unbezahlbar!

 

Tipps für Verkäufer

Auch für Verkäufer gibt es einiges zu beachten. Kaufinteressenten, die keinen Führerschein und keinen Personalausweis vorlegen können, scheiden grundsätzlich aus. Kommt der Probefahrer mit dem Wagen nicht wieder zurück, gilt dieser nicht als gestohlen, sondern „nur“ als unterschlagen.

Von der Kasko-Versicherung sehen Sie dann keinen Cent. Deshalb sollten Sie bei der Probefahrt lieber mitfahren.

 

TÜV-NORD informiert

Falschparken wird bald teurer

Falschparken wird ab dem 1. April um jeweils fünf Euro teurer: Bis zu 30 Minuten Überschreiten der Parkdauer kostet dann 10 Euro statt wie bisher 5 Euro. Auch die Staffelpreise für längere Überschreitungen werden um jeweils 5 Euro angehoben. Füttern Sie also lieber in Zukunft die Parkuhr etwas großzügiger.

 

TÜV NORD Experten-Tipp:

Nie wieder Münzgeldmangel: Laden Sie sich einfach ein Guthaben auf Ihre EC-Karte. So können Sie die Parkgebühren an vielen Automaten immer passend bezahlen – auch wenn Sie mal kein Kleingeld dabeihaben sollten.